Wertstoffhof Lahnstein
Sie finden uns an der B42 Richtung Braubach im Gewerbegebiet.
Anschrift:
Dr.-Walter-Lessing-Straße 14, 56112 Lahnstein
Route | Anfahrt
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag: 07.00 – 17.00 Uhr
Samstag: 08.00 – 12.00 Uhr
Sie sind hier: Startseite » Wertstoffhof
Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb sind wir Ihr Ansprechpartner in allen Abfallfragen. Von der Fachberatung bis zur unkomplizierten Entsorgung kümmern wir uns um Ihr Anliegen. Kein unnötiges Warten vor der Abfallbox, keine Anreise zu weit entfernten Anlagen. Das spart Ihnen jede Menge Zeit! Von Montags bis Samstags ist der Schüler Wertstoffhof Lahnstein für Sie geöffnet. Immer garantiert: Ein günstiger Abfallpreis.
Ist es eilig oder der Kofferraum zu klein? Unser Containerdienst stellt auf Anfrage auch am selben Tag einen Container auf, den Sie einfach befüllen können. So leicht kann Abfallentsorgung sein.
Sie finden uns an der B42 Richtung Braubach im Gewerbegebiet.
Anschrift:
Dr.-Walter-Lessing-Straße 14, 56112 Lahnstein
Route | Anfahrt
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag: 07.00 – 17.00 Uhr
Samstag: 08.00 – 12.00 Uhr
Zur Kategorie "Schrott" gehören sämtliche Arten von Eisen- und Nichteisenmetallen. Diese Materialien sind vollständig recycelbar und werden zu 100 Prozent wiederverwertet. Egal ob es sich um ein altes Fahrrad oder wertvolle Edelmetalle handelt, die Verwertung erfolgt durch Kanal Schüler. Die Sammlung und Aufbereitung von Schrott hilft, wertvolle Ressourcen zu schonen und die Umwelt zu entlasten. Außerdem trägt das Recycling von Metallen zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO₂-Emissionen bei.
Folien aus dem gewerblichen Verpackungsbereich können separat gesammelt und zur stofflichen Verwertung weitergeleitet werden. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass die Folien frei von Verunreinigungen sind. Nur auf diese Weise kann ein umweltschonendes Recycling sichergestellt werden. Hochwertig recycelte Folien können anschließend wieder in neuen Verpackungsprodukten eingesetzt werden und so den Materialkreislauf unterstützen. Auf diese Weise wird das Potenzial von Folien optimal genutzt und ihre Wiederverwendung gefördert.
Es handelt sich hierbei um Abfälle, die organisch und kompostierbar sind und während Gartenarbeiten sowie bei der Pflege von Parks und Landschaften anfallen. Diese Abfälle werden unter dem abfallrechtlichen Begriff "Garten- und Parkabfälle" erfasst. Durch das Recycling dieser Materialien werden wertvolle Rohstoffe wie Kompost und natürlicher Brennstoff aus Biomasse gewonnen. Grünschnitt trägt so zur Kreislaufwirtschaft bei und reduziert die Notwendigkeit, auf chemische Düngemittel zurückzugreifen. Außerdem leistet die Verwertung von Grünschnitt einen positiven Beitrag zur Reduktion von CO₂-Emissionen, indem fossile Brennstoffe durch Biomasse ersetzt werden.
In Deutschland wurde bis zum Ende des Jahres 1989 Faserbeton hergestellt, der Asbest enthielt. Heutzutage findet man diesen Baustoff immer noch bei Arbeiten zum Abriss von Dachflächen, Fassadenverkleidungen, Deckenplatten und Lüftungskanälen. Darüber hinaus wurde er häufig für die Herstellung von Blumenkübeln und Pflanzenschalen verwendet. Die Abfälle, die aus diesem Material entstehen, gelten als gefährlicher Abfall und erfordern spezielle Verfahren sowohl bei der Demontage als auch bei der Entsorgung. Die genauen Vorschriften für diese Prozesse sind in der TRGS 519 festgelegt. Es ist notwendig, diese Abfälle in speziellen Asbest-Big-Bags sicher zu verpacken und luftdicht zu verschließen.
Asbest ist ein hochgefährliches Material, dessen Freisetzung von Fasern erhebliche Gesundheitsrisiken mit sich bringt, insbesondere für die Atemwege. Aus diesem Grund sind alle Arbeiten an Asbestprodukten streng reglementiert und dürfen nur von zertifizierten Fachkräften durchgeführt werden, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.
Gerne stehen wir Ihnen persönlich zur Verfügung, um Sie bei der ordnungsgemäßen Entsorgung zu beraten.
In Deutschland wurde die Herstellung von gefährlichen künstlichen Mineralfaserabfällen ab dem 1. Juni 2000 untersagt. Die Mineralfaserabfälle, die bei Rückbauarbeiten anfallen, werden als gefährlicher Abfall eingestuft und erfordern sowohl während des Abbaus als auch bei der Entsorgung spezielle Maßnahmen. Die genauen Vorschriften für diese Verfahren sind in der TRGS 521 festgelegt. Es ist notwendig, diese Abfälle in speziellen Säcken sicher zu verpacken und luftdicht zu verschließen. Nur so kann verhindert werden, dass gefährliche Fasern in die Umwelt gelangen und eine Gesundheitsgefahr darstellen. Diese Anforderungen sollen den Arbeitsschutz verbessern und das Risiko einer Belastung durch potenziell krebserregende Fasern minimieren.
Wir stehen Ihnen gerne persönlich zur Verfügung, um Sie bezüglich der ordnungsgemäßen Entsorgung zu beraten.
Porenbeton, gelegentlich auch als Gasbeton oder unter dem Markennamen YTONG bekannt, besteht aus einer Mischung von Kalk, Wasser und Quarzsand. Im eigentlichen Sinne handelt es sich bei Ytong nicht um klassischen Beton, da es im Gegensatz zu herkömmlichem Beton keine Gesteinskörnungen wie Kies oder Sand enthält. Dieser mineralische Leichtbaustoff wird durch ein aufblähendes Verfahren verfeinert und durch Dampfhärtung verfestigt. Trotz seiner Leichtigkeit und einfachen Bearbeitbarkeit überzeugt Ytong durch eine hohe Stabilität und Tragfähigkeit. Die Kombination aus Robustheit und guter Wärmedämmung macht ihn besonders beliebt für nachhaltiges Bauen und energieeffiziente Bauprojekte. Obwohl er eine poröse Struktur aufweist, zählt Gasbeton zu den massiven Baustoffen. Dank eines sogenannten Bewehrungssystems kann er erstaunlich hohe Zugkräfte aufnehmen, was vielseitige Anwendungen sowohl im Innen- als auch im Außenbereich ermöglicht. Aufgrund seiner hohen Wärmedämmfähigkeit wird Porenbeton sowohl für den Bau von Mauersteinen als auch für die Herstellung von vorgefertigten Bauteilen verwendet.
Trotz der ähnlichen Struktur sollten Sie Ytong nicht in einem Bauschuttcontainer entsorgen. Kleine Mengen können Sie allerdings in einem Container mit Baumischabfall entsorgen. Bei großen Mengen stehen Ihnen unsere Container für Porenbeton zur Verfügung.
Gipsabfälle sind Abfälle, die auf Gipsbaustoffen beruhen und während Bauprojekten wie Neubauten, Renovierungen von Gebäuden, Abrissarbeiten oder beim Durchführen von Innenausbauarbeiten entstehen. Diese Abfälle können in Form von Gipskartonplatten, Putzresten oder anderen Baustoffen auf Gipsbasis anfallen. Eine umweltgerechte Entsorgung ist besonders wichtig, da Gips in herkömmlichen Deponien problematisch sein kann und spezielle Recyclingverfahren erfordert.
Unbelasteter Erdaushub bezieht sich auf natürlichen Boden, der während Neubauvorhaben, Sanierungsarbeiten oder Gartenprojekten anfällt. Der Begriff 'Erdaushub' umfasst eine Vielzahl von Bodenarten, darunter Lehm, Kies und Sandboden. Dieser Bodenaushub kann je nach Zusammensetzung und Entsorgungsbedarf in speziellen Deponien oder Recyclinganlagen wiederverwertet werden. Gemäß den Bestimmungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes und der LAGA (Länderarbeitsgemeinschaft Abfall) wird dieser Erdaushub in unterschiedliche Klassen eingeteilt, um eine umweltgerechte Entsorgung sicherzustellen.
Bauschutt bezeichnet mineralische Abfälle, die sowohl aus dem Innen- als auch dem Außenbereich stammen. Diese Art von Abfall entsteht bei verschiedenen Bauaktivitäten wie Abbrucharbeiten, Neubauten oder Renovierungen von Gebäuden sowie der Entfernung von Dach- und Hofbelägen. Der Begriff 'mineralischer Abfall' umfasst Materialien wie Beton, Backsteine, Ziegel, Klinkersteine und Mörtelreste, aber auch Fliesen, Keramik und Ziegel. Im Allgemeinen eignet sich Bauschutt gut für das Recycling, wodurch sogenannte Recyclingbaustoffe entstehen. Durch die Wiederverwertung von Bauschutt werden wertvolle Ressourcen geschont und gleichzeitig die Entsorgungskosten gesenkt. So trägt das Recycling von Bauschutt aktiv zum Umweltschutz und zur Ressourcenschonung bei.
Baustellenabfälle sind die Abfälle, die während Bauprojekten, Renovierungen, Sanierungen und dem Abriss von Gebäuden anfallen. Sie werden umgangssprachlich oft als "Baumischabfall" bezeichnet. Typischerweise handelt es sich dabei um eine Mischung verschiedener Materialien, darunter Holz, Metall, Kunststoffe, und Bauschutt. Durch die vielfältige Zusammensetzung ist eine fachgerechte Entsorgung notwendig, um wertvolle Rohstoffe zurückzugewinnen und die Umwelt zu schonen. Gemäß den geltenden Vorschriften der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) müssen diese Baumischabfälle oder Baustellenabfälle über eine Vorbehandlungs- oder Sortieranlage entsorgt werden.
Altholz der Kategorie A IV umfasst sowohl mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz als auch solches, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung keiner der Kategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden kann. Dieses Material erfordert besondere Sorgfalt in der Entsorgung, da es Schadstoffe wie Schwermetalle oder organische Verbindungen enthalten kann. Die fachgerechte Behandlung und Entsorgung ist daher entscheidend, um eine Belastung der Umwelt zu vermeiden.
Altholz umfasst sämtliche Materialien, die auf Basis von Holz hergestellt sind. Dies schließt alles ein, von naturbelassenen Holzpaletten bis hin zu Schränken aus Spanplatten oder massiven Dachkonstruktionen. Dabei entstehen bei der Entsorgung spezifische Anforderungen, da jede Altholzkategorie unterschiedliche Belastungen aufweisen kann. Die Altholzverordnung teilt die Entsorgung von Altholz in vier Kategorien ein, die je nach Behandlungsart und Schadstoffbelastung zugeordnet werden:
Die Altholzverordnung teilt die Entsorgung von Altholz in vier Kategorien ein:
Altholz AI: Dies umfasst unbehandeltes und naturbelassenes Holz.
Altholz AII: Hierunter fallen Holzarten, die verleimt, beschichtet oder lackiert sind.
Altholz AIII: Diese Kategorie bezieht sich auf Holz, das halogenorganisch beschichtet ist.
Altholz AIV: Hierunter fällt witterungsbeständiges und imprägniertes Holz, das typischerweise im Außenbereich verwendet wird.
Altholz AI-AIII zur Verwertung. Sauber und ohne Fremdstoffe.
Dazu gehören:Unbelasteter Bauschutt aus Sanierungen, von Baustellen im Außen- und Innenbereich, Straßenbau, Garten- und Landschaftsbau rein mineralischen Ursprungs!
Dazu gehören:Gemisch aus Erde, Mutterboden, Steinen. Unbelastet und ohne Verunreinigungen jeder Art.
Zu den Verpackungen gehören saubere PE-Folien, farbig oder transparent sowie Papier, Pappe, Kartonage, Umreifungsbände als Wertstoffgemisch.
Gemischter Abfall als Gewerbeabfall, Baumischabfall oder Mischmüll – ausgenommen Sonderabfall und Flüssigkeiten.
Beispiele Abfallgemisch:
Ein sauberes Gemisch aus Garten- und Parkabfällen oder häuslichem Grünschnitt.
Dazu gehören:Rigips oder so genannte Gipsabfälle auf Basis von Gipsbaustoffen. Diese fallen während Bauprojekten wie Neubauten, Renovierungen von Gebäuden, Abrissarbeiten oder beim Durchführen von Innenausbauarbeiten an.
Wir nehmen Mischschrott an und vergüten Ihnen Tagespreise. Dazu gehören Schrotte und Metalle jeder Art, ohne Verunreinigungen oder Anhaftungen.
Dazu gehören:Unser Wertstoffhof in Lahnstein – ein Ort, an dem Abfälle zu neuen Ressourcen werden und Nachhaltigkeit in Aktion tritt. So wird zum Beispiel ihr altes Holz, Bauschutt, Gartenabfälle, Kartons und Verpackungen getrennt in Boxen gesammelt oder aus den verschiedenen Abfallgemischen sortiert. Dieser Prozess dient nicht nur der fachgerechten Müllverwertung, sondern auch der Schonung natürlicher Ressourcen. Altpapier wird zu frischem Papier verarbeitet, Bauschutt wird zu Recyclingbaustoffen und aus Grünschnitt entsteht Blumenerde – darüber hinaus bringen wir Gewerbeabfall konform der Gewerbeabfallverordnung in Sortieranlagen, die eine tiefere Wertschöpfung ermöglichen.
Nur so gelingt eine effiziente Wiederverwertung und reduziert den Bedarf an neuen Rohstoffen! Recycling auf dem Wertstoffhof ist damit nicht nur eine wirtschaftliche Angelegenheit. Es ist auch ein Akt der Umweltverantwortung. Für das Schüler-Team jeden Tag auf´s Neue.
Unser Team steht Ihnen 24/7/365 zur Verfügung!
Rufen Sie uns an unter der Telefonnummer 02621-8171 oder fordern Sie einen Rückruf an.