Zur Kategorie "Schrott" gehören sämtliche Arten von Eisen- und Nichteisenmetallen. Diese Materialien sind vollständig recycelbar und werden zu 100 Prozent wiederverwertet. Egal ob es sich um ein altes Fahrrad oder wertvolle Edelmetalle handelt, die Verwertung erfolgt durch Kanal Schüler. Die Sammlung und Aufbereitung von Schrott hilft, wertvolle Ressourcen zu schonen und die Umwelt zu entlasten. Außerdem trägt das Recycling von Metallen zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO₂-Emissionen bei.
- Stahlschrott
- Edelstahlschrott wie z.B. V2a und V4a
- Blechschrott
- Mischschrott
- Brennschrott
- Träger-/Schwerschrott
- Bremsscheiben
- Stahlfelgen
- Gussschrott
- Kupfer
- Kabel mit und ohne Stecker
- Messing
- Aluminium wie z.B. Alu-Blech, Alu-Kabel, Alu-Felgen, Alu-Profile (Alufenster), Alu-Guss
- Zink
- Blei
- Bleibatterien
- E-Motoren mit und ohne Getriebe
- schadstoffhaltigen Metallschrott (PCB; PAK-haltig; radioaktiv)
- geschlossene Gasflaschen
- gefüllte Feuerlöscher
Folien aus dem gewerblichen Verpackungsbereich können separat gesammelt und zur stofflichen Verwertung weitergeleitet werden. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass die Folien frei von Verunreinigungen sind. Nur auf diese Weise kann ein umweltschonendes Recycling sichergestellt werden. Hochwertig recycelte Folien können anschließend wieder in neuen Verpackungsprodukten eingesetzt werden und so den Materialkreislauf unterstützen. Auf diese Weise wird das Potenzial von Folien optimal genutzt und ihre Wiederverwendung gefördert.
- Verpackungsfolien aus PE/ PP
- Stretchfolien
- Schrumpfhauben
- Foliensäcke
- Baufolien, sauber
- beschichtete Folien
- vernetzte Folien
- Agrarfolien
- verschmutze Folien
- Umreifungsbänder
Es handelt sich hierbei um Abfälle, die organisch und kompostierbar sind und während Gartenarbeiten sowie bei der Pflege von Parks und Landschaften anfallen. Diese Abfälle werden unter dem abfallrechtlichen Begriff "Garten- und Parkabfälle" erfasst. Durch das Recycling dieser Materialien werden wertvolle Rohstoffe wie Kompost und natürlicher Brennstoff aus Biomasse gewonnen. Grünschnitt trägt so zur Kreislaufwirtschaft bei und reduziert die Notwendigkeit, auf chemische Düngemittel zurückzugreifen. Außerdem leistet die Verwertung von Grünschnitt einen positiven Beitrag zur Reduktion von CO₂-Emissionen, indem fossile Brennstoffe durch Biomasse ersetzt werden.
- Äste
- Laub
- Rasenschnitt
- Pflanzen/ Blumen
- Buschwerk/ Sträucher
- Unkraut
- Wurzelstöcke/ Baumstümpfe
- Baumstämme
- Erde
- Heu/ Stroh
- Althölzer
- Küchenabfälle/ Speisereste
- tierische Abfälle
- Jauche, Kot, Mist
- Baustellenabfälle
- Blumentöpfe, Friedhofsabraum
In Deutschland wurde bis zum Ende des Jahres 1989 Faserbeton hergestellt, der Asbest enthielt. Heutzutage findet man diesen Baustoff immer noch bei Arbeiten zum Abriss von Dachflächen, Fassadenverkleidungen, Deckenplatten und Lüftungskanälen. Darüber hinaus wurde er häufig für die Herstellung von Blumenkübeln und Pflanzenschalen verwendet. Die Abfälle, die aus diesem Material entstehen, gelten als gefährlicher Abfall und erfordern spezielle Verfahren sowohl bei der Demontage als auch bei der Entsorgung. Die genauen Vorschriften für diese Prozesse sind in der TRGS 519 festgelegt. Es ist notwendig, diese Abfälle in speziellen Asbest-Big-Bags sicher zu verpacken und luftdicht zu verschließen.
Asbest ist ein hochgefährliches Material, dessen Freisetzung von Fasern erhebliche Gesundheitsrisiken mit sich bringt, insbesondere für die Atemwege. Aus diesem Grund sind alle Arbeiten an Asbestprodukten streng reglementiert und dürfen nur von zertifizierten Fachkräften durchgeführt werden, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.
Gerne stehen wir Ihnen persönlich zur Verfügung, um Sie bei der ordnungsgemäßen Entsorgung zu beraten.
- Asbestzementplatten (z.B.: Wellethernit)
- Asbestzementschieferplatten
- Pflanzenkübel aus Asbest
- Asbestfasaden
- Sonstige Abfälle
In Deutschland wurde die Herstellung von gefährlichen künstlichen Mineralfaserabfällen ab dem 1. Juni 2000 untersagt. Die Mineralfaserabfälle, die bei Rückbauarbeiten anfallen, werden als gefährlicher Abfall eingestuft und erfordern sowohl während des Abbaus als auch bei der Entsorgung spezielle Maßnahmen. Die genauen Vorschriften für diese Verfahren sind in der TRGS 521 festgelegt. Es ist notwendig, diese Abfälle in speziellen Säcken sicher zu verpacken und luftdicht zu verschließen. Nur so kann verhindert werden, dass gefährliche Fasern in die Umwelt gelangen und eine Gesundheitsgefahr darstellen. Diese Anforderungen sollen den Arbeitsschutz verbessern und das Risiko einer Belastung durch potenziell krebserregende Fasern minimieren.
Wir stehen Ihnen gerne persönlich zur Verfügung, um Sie bezüglich der ordnungsgemäßen Entsorgung zu beraten.
- Mineralfaserhaltiges Dämmmaterial
- Steinwolle
- Glaswolle
- Dämmaterialien, die sich optisch nicht von mineralfaserhaltigem Material unterscheiden lassen
- jegliche Art anderer Abfälle
Porenbeton, gelegentlich auch als Gasbeton oder unter dem Markennamen YTONG bekannt, besteht aus einer Mischung von Kalk, Wasser und Quarzsand. Im eigentlichen Sinne handelt es sich bei Ytong nicht um klassischen Beton, da es im Gegensatz zu herkömmlichem Beton keine Gesteinskörnungen wie Kies oder Sand enthält. Dieser mineralische Leichtbaustoff wird durch ein aufblähendes Verfahren verfeinert und durch Dampfhärtung verfestigt. Trotz seiner Leichtigkeit und einfachen Bearbeitbarkeit überzeugt Ytong durch eine hohe Stabilität und Tragfähigkeit. Die Kombination aus Robustheit und guter Wärmedämmung macht ihn besonders beliebt für nachhaltiges Bauen und energieeffiziente Bauprojekte. Obwohl er eine poröse Struktur aufweist, zählt Gasbeton zu den massiven Baustoffen. Dank eines sogenannten Bewehrungssystems kann er erstaunlich hohe Zugkräfte aufnehmen, was vielseitige Anwendungen sowohl im Innen- als auch im Außenbereich ermöglicht. Aufgrund seiner hohen Wärmedämmfähigkeit wird Porenbeton sowohl für den Bau von Mauersteinen als auch für die Herstellung von vorgefertigten Bauteilen verwendet.
Trotz der ähnlichen Struktur sollten Sie Ytong nicht in einem Bauschuttcontainer entsorgen. Kleine Mengen können Sie allerdings in einem Container mit Baumischabfall entsorgen. Bei großen Mengen stehen Ihnen unsere Container für Porenbeton zur Verfügung.
- Bimsstein
- Bauschutt (Mauersteine, Steine, Beton, Putz usw.)
- Porenbeton
- Gasbeton-Steine
- Ytong™-Elemente
- Mauersteine aus Porenbeton (wie Plan- oder Blocksteine)
- Fertigbauteile aus Porenbeton
- Gefährliche Abfälle
- gipshaltige Baustoffe
- Eternit
- Straßenbruch
- Metall- und Elektroschrott
- Holz
- Erde
Gipsabfälle sind Abfälle, die auf Gipsbaustoffen beruhen und während Bauprojekten wie Neubauten, Renovierungen von Gebäuden, Abrissarbeiten oder beim Durchführen von Innenausbauarbeiten entstehen. Diese Abfälle können in Form von Gipskartonplatten, Putzresten oder anderen Baustoffen auf Gipsbasis anfallen. Eine umweltgerechte Entsorgung ist besonders wichtig, da Gips in herkömmlichen Deponien problematisch sein kann und spezielle Recyclingverfahren erfordert.
- Gipskartonplatten (Rigips)
- Gipsstein
- Y-tong
- Gipsputz ausgehärtet
- Baustellenabfälle wie Stroh, Tapeten, Holz Papier, allgemein nicht mineralische Stoffe
- Heraklit
- flüssiger Gips (muss ausgehärtet sein!)
- Styropordämmung
Unbelasteter Erdaushub bezieht sich auf natürlichen Boden, der während Neubauvorhaben, Sanierungsarbeiten oder Gartenprojekten anfällt. Der Begriff 'Erdaushub' umfasst eine Vielzahl von Bodenarten, darunter Lehm, Kies und Sandboden. Dieser Bodenaushub kann je nach Zusammensetzung und Entsorgungsbedarf in speziellen Deponien oder Recyclinganlagen wiederverwertet werden. Gemäß den Bestimmungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes und der LAGA (Länderarbeitsgemeinschaft Abfall) wird dieser Erdaushub in unterschiedliche Klassen eingeteilt, um eine umweltgerechte Entsorgung sicherzustellen.
- Lehm
- Sand
- Mutterboden
- Tonboden
- Naturbelassene Steine wie Kies, Schotter, Basalt
- jegliche Fremdstoffe wie z.B. Baustellenabfälle
- Bauschutt
- bituminöser- oder teerhaltiger Asphaltaufbruch
- Metalle
- Holz
- Kunststoffe
- Schlacken
- belasteter Boden von Industriegebäuden/ Werkstätten/ Tankstellen/ Heizöltanks usw.
Bauschutt bezeichnet mineralische Abfälle, die sowohl aus dem Innen- als auch dem Außenbereich stammen. Diese Art von Abfall entsteht bei verschiedenen Bauaktivitäten wie Abbrucharbeiten, Neubauten oder Renovierungen von Gebäuden sowie der Entfernung von Dach- und Hofbelägen. Der Begriff 'mineralischer Abfall' umfasst Materialien wie Beton, Backsteine, Ziegel, Klinkersteine und Mörtelreste, aber auch Fliesen, Keramik und Ziegel. Im Allgemeinen eignet sich Bauschutt gut für das Recycling, wodurch sogenannte Recyclingbaustoffe entstehen. Durch die Wiederverwertung von Bauschutt werden wertvolle Ressourcen geschont und gleichzeitig die Entsorgungskosten gesenkt. So trägt das Recycling von Bauschutt aktiv zum Umweltschutz und zur Ressourcenschonung bei.
- Mauerwerk/ Steine
- Ziegel
- Dachziegel und Pfannen
- Fliesen
- Keramik
- Marmor
- Beton
- Putz und Mörtel
- Natursteine/ Kies
- Pflastersteine
- Estrich
- Baustellenabfälle wie Stroh, Tapeten, Holz Papier, allgemein nicht mineralische Stoffe
- Gips
- Gipskartonplatten (Rigips)
- Gasbeton (Y-tong)
- Leichtbaustoffe
- bituminöser- oder teerhaltiger Asphaltaufbruch
- Erde
- Heraklit
- Streckmetall oder andere Putzträger
- flüssiger Beton/ Gips (muss ausgehärtet sein!)
- Styropordämmung
- künstliche Mineralfaserabfälle
- Steine mit künstlicher Mineralwolle gefüllt
- Asbest oder asbesthaltige Baustoffe
- belasteter Bauschutt z.B. von Industriegebäuden/ Werkstätten/ Tankstellen/ Heizöltankräumen usw.
Baustellenabfälle sind die Abfälle, die während Bauprojekten, Renovierungen, Sanierungen und dem Abriss von Gebäuden anfallen. Sie werden umgangssprachlich oft als "Baumischabfall" bezeichnet. Typischerweise handelt es sich dabei um eine Mischung verschiedener Materialien, darunter Holz, Metall, Kunststoffe, und Bauschutt. Durch die vielfältige Zusammensetzung ist eine fachgerechte Entsorgung notwendig, um wertvolle Rohstoffe zurückzugewinnen und die Umwelt zu schonen. Gemäß den geltenden Vorschriften der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) müssen diese Baumischabfälle oder Baustellenabfälle über eine Vorbehandlungs- oder Sortieranlage entsorgt werden.
- Altholz (nicht imprägniert)
- Geringe Anteile an Bauschutt
- Verpackungen aus Papier, Folien, Kunststoff
- Rohre aus Kunststoff
- Gipsabfälle / Gipskarton/ Verschnitt
- Fußbodenreste wie Teppich, Laminat, PVC
- Tapetenreste
- Metalle / Eisen
- Glas
- Restentleerte Gebinde
- Farb- und Lackeimer (ausgehärtet, auf Wasser-Basis)
- Asbesthaltige Baustoffe
- Lackabfälle / Farbabfälle (lösemittelhaltig oder nicht ausgehärtet)
- Lösungsmittel / Flüssigkeiten
- Künstliche Mineralfaser (Glaswolle, Steinwolle)
- Imprägniertes Holz
- Styropor-/ Styrodur-Dämmplatten HBCD-haltig
- Batterien und Elektroschrott jeglicher Art
- Leuchtmittel
- Bitumenhaltige Dachpappe
- teerhaltige Materialien
Altholz der Kategorie A IV umfasst sowohl mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz als auch solches, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung keiner der Kategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden kann. Dieses Material erfordert besondere Sorgfalt in der Entsorgung, da es Schadstoffe wie Schwermetalle oder organische Verbindungen enthalten kann. Die fachgerechte Behandlung und Entsorgung ist daher entscheidend, um eine Belastung der Umwelt zu vermeiden.
- Hölzer mit Witterungsseite, wie Haustüren, Fenster, Rollläden
- imprägnierte Hölzer
- gestrichene Hölzer mit Witterungsseite
- Palisadenhölzer
- Jägerzäune
- Bahnschwellen
- Holzprofil für den Außenbereich, wie Balkone
- kunststoffummantelte Hölzer
- grobe Metallteile
- Baumstämme/ Äste
- sonstige Baustellenabfälle
Altholz umfasst sämtliche Materialien, die auf Basis von Holz hergestellt sind. Dies schließt alles ein, von naturbelassenen Holzpaletten bis hin zu Schränken aus Spanplatten oder massiven Dachkonstruktionen. Dabei entstehen bei der Entsorgung spezifische Anforderungen, da jede Altholzkategorie unterschiedliche Belastungen aufweisen kann. Die Altholzverordnung teilt die Entsorgung von Altholz in vier Kategorien ein, die je nach Behandlungsart und Schadstoffbelastung zugeordnet werden:
Die Altholzverordnung teilt die Entsorgung von Altholz in vier Kategorien ein:
Altholz AI: Dies umfasst unbehandeltes und naturbelassenes Holz.
Altholz AII: Hierunter fallen Holzarten, die verleimt, beschichtet oder lackiert sind.
Altholz AIII: Diese Kategorie bezieht sich auf Holz, das halogenorganisch beschichtet ist.
Altholz AIV: Hierunter fällt witterungsbeständiges und imprägniertes Holz, das typischerweise im Außenbereich verwendet wird.
- Paletten
- unbehandelte Hölzer, wie z.B. Kanthölzer aus Vollholz, Paletten
- Spanplatten unbeschichtet, beschichtet, lackiert
- MDF-Platten unbeschichtet, beschichtet, lackiert
- Möbelhölzer
- Paket (kein Laminat)
- Türzargen und Blätter
- Altholz (nicht imprägniert)
- Hölzer mit Witterungsseite, wie Haustüren, Fenster, Rollläden
- imprägnierte Hölzer
- gestrichene Hölzer mit Witterungsseite
- Palisadenhölzer
- Jägerzäune
- Bahnschwellen
- Holzprofil für den Außenbereich, wie Balkone
- grobe Metallteile
- Baumstämme / Äste
Volumen | Länge | Breite | Höhe |
---|---|---|---|
4 cbm | 3,00 m | 1,70 m | 1,10 m |
5,5 cbm | 3,50 m | 1,75 m | 1,30 m |
7 cbm | 3,50 m | 1,80 m | 1,75 m |
10 cbm | 4,10 m | 1,85 m | 1,90 m |
Volumen | Länge | Breite | Höhe |
---|---|---|---|
12 cbm | 5,50 m | 2,50 m | 1,00 m |
20 cbm | 6,00 m | 2,50 m | 1,70 m |
30 cbm | 6,50 m | 2,50 m | 2,20 m |
40 cbm | 7,00 m | 2,50 m | 2,40 m |