Bestellen, befüllen und weg damit. Mit dem Kanal Schüler-Containerdienst entsorgen Sie sicher und schnell. Ob als Gewerbetreibender für Ihr Unternehmen, die Baustelle im Handwerk oder im Privatobjekt – bei uns können Sie die passenden Container mieten. Für kleine und große Mengen von 4 bis 40 Kubikmeter und fast jeden Abfall.
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24h Service
werktags
viele
Abfallsorten
Zertifizierte
Dienstleistung
Top
Bewertet
Umweltgerechte
Entsorgung
Faire, transparente
Preise
Warum Sie sich für den Kanal Schüler - Service entscheiden sollten
Wir sind mehr als ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb. Bei uns fängt der Service mit der Beratung an. Sie erfahren, wie durch Abfalltrennung kosten gespart werden können und wie die optimale Containergröße gewählt wird. Mit Schnelligkeit geht es dann weiter: Diverse Fahrzeugtypen, wie Abroll- oder Absetzfahrzeuge sind täglich in der Region unterwegs und können innerhalb von 24h an Werktagen den Container aufstellen oder abholen. Auch die Umwelt kommt nicht zu kurz: Nach der Befüllung wird Ihr Abfall möglichst wiederverwertet. Viele Abfallstoffe können wir einem fachgerechten Recycling zuführen. Selbstverständlich gibt es bei Kanal Schüler dazu immer faire Entsorgungspreise.
Einzugsgebiet
Zu unseren Kunden gehören viele Gewerbe- und Industrieunternehmen sowie Kommunen und private Haushalte, die auf eine ausgereifte Logistik und einen Containerdienst in Lahnstein und Umgebung zurückgreifen möchten. Bei uns können Sie in der Region günstig Ihren Container mieten. Dazu gehört das Stadtgebiet Lahnstein, Koblenz, Neuwied sowie der gesamte Rhein-Lahn-Kreis mit Nassau, Bad Ems oder Nastätten. Auch an die Mosel, in den Kreis Mayen-Koblenz bis nach Boppard am Rhein erstreckt sich unser Entsorgungsgebiet.
Ihr Abfall:
Wir stehen drauf
Schnelligkeit für die Handwerker, wenn es auf der Baustelle brennt. Oder benötigen Sie Hilfe bei sperrigen Abfällen aus einer Entrümpelung? Unser freundliches Team steht mit Rat und Tat zur Seite und packt immer mit an. Die professionelle und umweltgerechte Entsorgung, der Abtransport und die Verwertung diverser Abfälle nach geltenden Richtlinien sind für uns selbstverständlich. Dabei profitieren Sie von vielen Vorteilen:
Großer Containerbestand und hohe Verfügbarkeit
Absetzcontainer offen von 4 – 12 m3, mit Deckel (abschließbar) sowie große Abrollcontainer von 13 – 40 m3
Alle gängigen Abfallsorten wie Altholz, Grünschnitt, Baumischabfall, Schrott oder Bauschutt zur Entsorgung
Einhaltung höchster Qualitätsstandards als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb
Unterstützung für die Baustellensicherung und Stellgenehmigung im öffentlichen Verkehrsraum (Straße oder Bürgersteig)
Baustellen- und Abfallmanagement bei größeren Projekten
Die maximale Füllhöhe ist die Ladekante des Containers. Damit ist die Seitenwand des Containers gemeint. Ragen zum Beispiel sperrige Abfälle wie Sperrmüll oder Grünschnitt darüber hinaus, informieren Sie uns rechtzeitig, damit die Ladung zusätzlich gesichert werden kann oder von Ihnen umgeladen werden muss. Überladene Behälter werden von unseren Fahrern nicht transportiert und es kommt zu einer Leerfahrt mit unnötigen Kosten. Weiterhin darf das zulässige Gewicht des Containers nicht überschritten werden.
Sie können den Container für einen beliebigen Zeitraum mieten. Bitte beachten Sie, dass wir ab dem 8. Miettag eine Miete je Woche berechnen. Für den Zeitraum von 7 Tagen ist der Container mietfrei.
Für die Platzierung eines Absetzcontainers mit einem Fassungsvermögen von 4 bis 12 Kubikmetern ist die Fläche eines üblichen Parkplatzes (mit einer Breite von 3 Metern und einer Länge von 5 Metern) ausreichend. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Einfahrt oder Zufahrt ebenfalls mindestens 3 Meter breit sein muss, damit der Lastkraftwagen den Absetzcontainer sicher abstellen kann.
Im Allgemeinen benötigt der LKW für Absetzcontainer mit einem Volumen von 4 bis 12 Kubikmetern einen Rangierabstand von mindestens 3 PKW-Längen. Bei Abrollcontainern sind mindestens 4 PKW-Längen Rangierabstand erforderlich, um den Container in umgekehrter Richtung abzusetzen. Da alle Fahrzeuge normalerweise nicht im rechten Winkel in eine Einfahrt einfahren können, ist ein ausreichend großer Wenderadius von Bedeutung. Kontaktieren Sie uns, sofern Sie unsicher sind, ob der Container passt!
Darüber hinaus sollte über einem Absetzcontainer mindestens 5 Meter Freiraum vorhanden sein, während über einem Abrollcontainer mindestens 7 Meter Platz benötigt werden, um eine reibungslose Platzierung des Containers zu gewährleisten. Bitte beachten Sie, dass die Zuwegung zur Abholung / Lieferung für Fahrzeuge mit 25 to belastbar sind. Wir beraten Sie gerne.
Beim Umgang mit Abfallcontainern sollten verschiedene Sicherheitsmaßnahmen beachtet werden, um Unfälle, Verletzungen und Umweltprobleme zu vermeiden. Hier sind einige wichtige Sicherheitsmaßnahmen:
Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Tragen Sie geeignete PSA, wie Handschuhe gegebenenfalls Sicherheitsschuhe, um sich vor Verletzungen im Umgang mit Abfällen, Schmutz und Staub zu schützen.
Richtige Beladung: Achten Sie darauf, den Container gleichmäßig und sicher zu beladen. Eine Überladung ist gefährlich und kann sowohl für Sie als auch den Fahrer schlimme Folgen haben. Eine Überladung des Containers kann das zulässige Gewicht überschreiten oder ein Überlaufen des Abfalls zu herunterfallenden Gegenständen und damit zu Verkehrsunfällen führen. Idealerweise überlegen Sie sich vor dem Befüllen ein System, um zum Beispiel sperrige Abfälle ideal gestapelt im Container unterzubringen. Betreten Sie den Container niemals, um den Abfall zu verdichten oder neu zu arrangieren, da dies gefährlich sein kann.
Abfallsortierung: Trennen Sie Abfälle gemäß unseren Sortiervorschriften. Gefährliche Abfälle müssen von nicht gefährlichen Abfällen getrennt werden. Flüssigkeiten jeder Art wie zum Beispiel Farben, Lacke, Chemikalien sind nicht erlaubt. Verpacken Sie feste, gefährliche Abfälle wie Asbest und Mineralwolle fachgerecht nach den Vorgaben in Big Bags.
Richtiger Standort: Der Container muss einen befestigten, ebenen Untergrund aufgestellt werden. Im Straßenbereich oder Bürgersteig müssen Warnbaken als Verkehrssicherung stehen, ebenso ist Absperrband zu empfehlen. Die “Stellgenehmigung” für den öffentlichen Verkehrsraum können wir auf Wunsch für Sie einholen.
Absicherung: Außerdem ist die so genannte “Baustellensicherung” mit Absperrband und Warnbaken immer zu empfehlen – im öffentlichen Verkehrsraum sogar Pflicht. Wir beraten Sie gerne.
Die Auswahl der richtigen Containergröße hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Menge und Art des Abfalls, den Sie entsorgen möchten. Hier sind einige Schritte, die Ihnen bei der Bestimmung der geeigneten Containergröße für Ihre Bedürfnisse helfen können:
Abfallart und –menge: Beginnen Sie damit, den Abfall zu identifizieren, den Sie mit Kanal Schüler entsorgen möchten. Handelt es sich um Bauschutt, Gartenabfälle, Haushaltsmüll, Sperrmüll, Holz, oder etwas anderes? Schätzen Sie die Menge des Abfalls, die Sie haben.
Containergrößen sichten: Prüfen Sie anhand Ihrer Schätzung, welche Containergröße passend ist. Weiter unten auf unserer Website finden Sie eine Übersicht aller Containersystem und deren Abmessungen.
Berücksichtigen Sie den Platzbedarf: Stellen Sie sicher, dass Sie ausreichend Platz für den Container haben, wenn er geliefert wird. Messen Sie den verfügbaren Raum, um sicherzustellen, dass der Container passt und problemlos aufgestellt werden kann.
Gewicht des Containers: Denken Sie daran, dass Abfall unterschiedliche Dichten haben kann. Ein Container mit leichtem Material, wie Gartenabfällen, kann größer sein als einer für schweren Bauschutt. Hier beraten wir Sie gerne. Bei unserer Onlineanfrage sehen Sie direkt, welche Containergröße zu welchem Abfall passt!
Zur Kategorie "Schrott" gehören sämtliche Arten von Eisen- und Nichteisenmetallen. Diese Materialien sind vollständig recycelbar und werden zu 100 Prozent wiederverwertet. Egal ob es sich um ein altes Fahrrad oder wertvolle Edelmetalle handelt, die Verwertung erfolgt durch Kanal Schüler. Die Sammlung und Aufbereitung von Schrott hilft, wertvolle Ressourcen zu schonen und die Umwelt zu entlasten. Außerdem trägt das Recycling von Metallen zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO₂-Emissionen bei.
Das darf rein
Stahlschrott
Edelstahlschrott wie z.B. V2a und V4a
Blechschrott
Mischschrott
Brennschrott
Träger-/Schwerschrott
Bremsscheiben
Stahlfelgen
Gussschrott
Kupfer
Kabel mit und ohne Stecker
Messing
Aluminium wie z.B. Alu-Blech, Alu-Kabel, Alu-Felgen, Alu-Profile (Alufenster), Alu-Guss
Folien aus dem gewerblichen Verpackungsbereich können separat gesammelt und zur stofflichen Verwertung weitergeleitet werden. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass die Folien frei von Verunreinigungen sind. Nur auf diese Weise kann ein umweltschonendes Recycling sichergestellt werden. Hochwertig recycelte Folien können anschließend wieder in neuen Verpackungsprodukten eingesetzt werden und so den Materialkreislauf unterstützen. Auf diese Weise wird das Potenzial von Folien optimal genutzt und ihre Wiederverwendung gefördert.
Das darf rein
Verpackungsfolien aus PE/ PP
Stretchfolien
Schrumpfhauben
Foliensäcke
Baufolien, sauber
Das darf nicht rein
beschichtete Folien
vernetzte Folien
Agrarfolien
verschmutze Folien
Umreifungsbänder
Grünschnitt
Es handelt sich hierbei um Abfälle, die organisch und kompostierbar sind und während Gartenarbeiten sowie bei der Pflege von Parks und Landschaften anfallen. Diese Abfälle werden unter dem abfallrechtlichen Begriff "Garten- und Parkabfälle" erfasst. Durch das Recycling dieser Materialien werden wertvolle Rohstoffe wie Kompost und natürlicher Brennstoff aus Biomasse gewonnen. Grünschnitt trägt so zur Kreislaufwirtschaft bei und reduziert die Notwendigkeit, auf chemische Düngemittel zurückzugreifen. Außerdem leistet die Verwertung von Grünschnitt einen positiven Beitrag zur Reduktion von CO₂-Emissionen, indem fossile Brennstoffe durch Biomasse ersetzt werden.
Das darf rein
Äste
Laub
Rasenschnitt
Pflanzen/ Blumen
Buschwerk/ Sträucher
Unkraut
Das darf nicht rein
Wurzelstöcke/ Baumstümpfe
Baumstämme
Erde
Heu/ Stroh
Althölzer
Küchenabfälle/ Speisereste
tierische Abfälle
Jauche, Kot, Mist
Baustellenabfälle
Blumentöpfe, Friedhofsabraum
Asbest
In Deutschland wurde bis zum Ende des Jahres 1989 Faserbeton hergestellt, der Asbest enthielt. Heutzutage findet man diesen Baustoff immer noch bei Arbeiten zum Abriss von Dachflächen, Fassadenverkleidungen, Deckenplatten und Lüftungskanälen. Darüber hinaus wurde er häufig für die Herstellung von Blumenkübeln und Pflanzenschalen verwendet. Die Abfälle, die aus diesem Material entstehen, gelten als gefährlicher Abfall und erfordern spezielle Verfahren sowohl bei der Demontage als auch bei der Entsorgung. Die genauen Vorschriften für diese Prozesse sind in der TRGS 519 festgelegt. Es ist notwendig, diese Abfälle in speziellen Asbest-Big-Bags sicher zu verpacken und luftdicht zu verschließen.
Asbest ist ein hochgefährliches Material, dessen Freisetzung von Fasern erhebliche Gesundheitsrisiken mit sich bringt, insbesondere für die Atemwege. Aus diesem Grund sind alle Arbeiten an Asbestprodukten streng reglementiert und dürfen nur von zertifizierten Fachkräften durchgeführt werden, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.
Gerne stehen wir Ihnen persönlich zur Verfügung, um Sie bei der ordnungsgemäßen Entsorgung zu beraten.
Das darf rein
Asbestzementplatten (z.B.: Wellethernit)
Asbestzementschieferplatten
Pflanzenkübel aus Asbest
Asbestfasaden
Das darf nicht rein
Sonstige Abfälle
Dämmwolle
In Deutschland wurde die Herstellung von gefährlichen künstlichen Mineralfaserabfällen ab dem 1. Juni 2000 untersagt. Die Mineralfaserabfälle, die bei Rückbauarbeiten anfallen, werden als gefährlicher Abfall eingestuft und erfordern sowohl während des Abbaus als auch bei der Entsorgung spezielle Maßnahmen. Die genauen Vorschriften für diese Verfahren sind in der TRGS 521 festgelegt. Es ist notwendig, diese Abfälle in speziellen Säcken sicher zu verpacken und luftdicht zu verschließen. Nur so kann verhindert werden, dass gefährliche Fasern in die Umwelt gelangen und eine Gesundheitsgefahr darstellen. Diese Anforderungen sollen den Arbeitsschutz verbessern und das Risiko einer Belastung durch potenziell krebserregende Fasern minimieren.
Wir stehen Ihnen gerne persönlich zur Verfügung, um Sie bezüglich der ordnungsgemäßen Entsorgung zu beraten.
Das darf rein
Mineralfaserhaltiges Dämmmaterial
Steinwolle
Glaswolle
Dämmaterialien, die sich optisch nicht von mineralfaserhaltigem Material unterscheiden lassen
Das darf nicht rein
jegliche Art anderer Abfälle
Ytong
Porenbeton, gelegentlich auch als Gasbeton oder unter dem Markennamen YTONG bekannt, besteht aus einer Mischung von Kalk, Wasser und Quarzsand. Im eigentlichen Sinne handelt es sich bei Ytong nicht um klassischen Beton, da es im Gegensatz zu herkömmlichem Beton keine Gesteinskörnungen wie Kies oder Sand enthält. Dieser mineralische Leichtbaustoff wird durch ein aufblähendes Verfahren verfeinert und durch Dampfhärtung verfestigt. Trotz seiner Leichtigkeit und einfachen Bearbeitbarkeit überzeugt Ytong durch eine hohe Stabilität und Tragfähigkeit. Die Kombination aus Robustheit und guter Wärmedämmung macht ihn besonders beliebt für nachhaltiges Bauen und energieeffiziente Bauprojekte. Obwohl er eine poröse Struktur aufweist, zählt Gasbeton zu den massiven Baustoffen. Dank eines sogenannten Bewehrungssystems kann er erstaunlich hohe Zugkräfte aufnehmen, was vielseitige Anwendungen sowohl im Innen- als auch im Außenbereich ermöglicht. Aufgrund seiner hohen Wärmedämmfähigkeit wird Porenbeton sowohl für den Bau von Mauersteinen als auch für die Herstellung von vorgefertigten Bauteilen verwendet.
Trotz der ähnlichen Struktur sollten Sie Ytong nicht in einem Bauschuttcontainer entsorgen. Kleine Mengen können Sie allerdings in einem Container mit Baumischabfall entsorgen. Bei großen Mengen stehen Ihnen unsere Container für Porenbeton zur Verfügung.
Das darf rein
Bimsstein
Bauschutt (Mauersteine, Steine, Beton, Putz usw.)
Porenbeton
Gasbeton-Steine
Ytong™-Elemente
Mauersteine aus Porenbeton (wie Plan- oder Blocksteine)
Fertigbauteile aus Porenbeton
Das darf nicht rein
Gefährliche Abfälle
gipshaltige Baustoffe
Eternit
Straßenbruch
Metall- und Elektroschrott
Holz
Erde
Rigips
Gipsabfälle sind Abfälle, die auf Gipsbaustoffen beruhen und während Bauprojekten wie Neubauten, Renovierungen von Gebäuden, Abrissarbeiten oder beim Durchführen von Innenausbauarbeiten entstehen. Diese Abfälle können in Form von Gipskartonplatten, Putzresten oder anderen Baustoffen auf Gipsbasis anfallen. Eine umweltgerechte Entsorgung ist besonders wichtig, da Gips in herkömmlichen Deponien problematisch sein kann und spezielle Recyclingverfahren erfordert.
Das darf rein
Gipskartonplatten (Rigips)
Gipsstein
Y-tong
Gipsputz ausgehärtet
Das darf nicht rein
Baustellenabfälle wie Stroh, Tapeten, Holz Papier, allgemein nicht mineralische Stoffe
Heraklit
flüssiger Gips (muss ausgehärtet sein!)
Styropordämmung
Erdaushub
Unbelasteter Erdaushub bezieht sich auf natürlichen Boden, der während Neubauvorhaben, Sanierungsarbeiten oder Gartenprojekten anfällt. Der Begriff 'Erdaushub' umfasst eine Vielzahl von Bodenarten, darunter Lehm, Kies und Sandboden. Dieser Bodenaushub kann je nach Zusammensetzung und Entsorgungsbedarf in speziellen Deponien oder Recyclinganlagen wiederverwertet werden. Gemäß den Bestimmungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes und der LAGA (Länderarbeitsgemeinschaft Abfall) wird dieser Erdaushub in unterschiedliche Klassen eingeteilt, um eine umweltgerechte Entsorgung sicherzustellen.
Das darf rein
Lehm
Sand
Mutterboden
Tonboden
Naturbelassene Steine wie Kies, Schotter, Basalt
Das darf nicht rein
jegliche Fremdstoffe wie z.B. Baustellenabfälle
Bauschutt
bituminöser- oder teerhaltiger Asphaltaufbruch
Metalle
Holz
Kunststoffe
Schlacken
belasteter Boden von Industriegebäuden/ Werkstätten/ Tankstellen/ Heizöltanks usw.
Bauschutt
Bauschutt bezeichnet mineralische Abfälle, die sowohl aus dem Innen- als auch dem Außenbereich stammen. Diese Art von Abfall entsteht bei verschiedenen Bauaktivitäten wie Abbrucharbeiten, Neubauten oder Renovierungen von Gebäuden sowie der Entfernung von Dach- und Hofbelägen. Der Begriff 'mineralischer Abfall' umfasst Materialien wie Beton, Backsteine, Ziegel, Klinkersteine und Mörtelreste, aber auch Fliesen, Keramik und Ziegel. Im Allgemeinen eignet sich Bauschutt gut für das Recycling, wodurch sogenannte Recyclingbaustoffe entstehen. Durch die Wiederverwertung von Bauschutt werden wertvolle Ressourcen geschont und gleichzeitig die Entsorgungskosten gesenkt. So trägt das Recycling von Bauschutt aktiv zum Umweltschutz und zur Ressourcenschonung bei.
Das darf rein
Mauerwerk/ Steine
Ziegel
Dachziegel und Pfannen
Fliesen
Keramik
Marmor
Beton
Putz und Mörtel
Natursteine/ Kies
Pflastersteine
Estrich
Das darf nicht rein
Baustellenabfälle wie Stroh, Tapeten, Holz Papier, allgemein nicht mineralische Stoffe
Gips
Gipskartonplatten (Rigips)
Gasbeton (Y-tong)
Leichtbaustoffe
bituminöser- oder teerhaltiger Asphaltaufbruch
Erde
Heraklit
Streckmetall oder andere Putzträger
flüssiger Beton/ Gips (muss ausgehärtet sein!)
Styropordämmung
künstliche Mineralfaserabfälle
Steine mit künstlicher Mineralwolle gefüllt
Asbest oder asbesthaltige Baustoffe
belasteter Bauschutt z.B. von Industriegebäuden/ Werkstätten/ Tankstellen/ Heizöltankräumen usw.
Baumischabfall
Baustellenabfälle sind die Abfälle, die während Bauprojekten, Renovierungen, Sanierungen und dem Abriss von Gebäuden anfallen. Sie werden umgangssprachlich oft als "Baumischabfall" bezeichnet. Typischerweise handelt es sich dabei um eine Mischung verschiedener Materialien, darunter Holz, Metall, Kunststoffe, und Bauschutt. Durch die vielfältige Zusammensetzung ist eine fachgerechte Entsorgung notwendig, um wertvolle Rohstoffe zurückzugewinnen und die Umwelt zu schonen. Gemäß den geltenden Vorschriften der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) müssen diese Baumischabfälle oder Baustellenabfälle über eine Vorbehandlungs- oder Sortieranlage entsorgt werden.
Das darf rein
Altholz (nicht imprägniert)
Geringe Anteile an Bauschutt
Verpackungen aus Papier, Folien, Kunststoff
Rohre aus Kunststoff
Gipsabfälle / Gipskarton/ Verschnitt
Fußbodenreste wie Teppich, Laminat, PVC
Tapetenreste
Metalle / Eisen
Glas
Restentleerte Gebinde
Farb- und Lackeimer (ausgehärtet, auf Wasser-Basis)
Das darf nicht rein
Asbesthaltige Baustoffe
Lackabfälle / Farbabfälle (lösemittelhaltig oder nicht ausgehärtet)
Lösungsmittel / Flüssigkeiten
Künstliche Mineralfaser (Glaswolle, Steinwolle)
Imprägniertes Holz
Styropor-/ Styrodur-Dämmplatten HBCD-haltig
Batterien und Elektroschrott jeglicher Art
Leuchtmittel
Bitumenhaltige Dachpappe
teerhaltige Materialien
Altholz A IV
Altholz der Kategorie A IV umfasst sowohl mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz als auch solches, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung keiner der Kategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden kann. Dieses Material erfordert besondere Sorgfalt in der Entsorgung, da es Schadstoffe wie Schwermetalle oder organische Verbindungen enthalten kann. Die fachgerechte Behandlung und Entsorgung ist daher entscheidend, um eine Belastung der Umwelt zu vermeiden.
Das darf rein
Hölzer mit Witterungsseite, wie Haustüren, Fenster, Rollläden
imprägnierte Hölzer
gestrichene Hölzer mit Witterungsseite
Palisadenhölzer
Jägerzäune
Bahnschwellen
Holzprofil für den Außenbereich, wie Balkone
Das darf nicht rein
kunststoffummantelte Hölzer
grobe Metallteile
Baumstämme/ Äste
sonstige Baustellenabfälle
Altholz A I-III
Altholz umfasst sämtliche Materialien, die auf Basis von Holz hergestellt sind. Dies schließt alles ein, von naturbelassenen Holzpaletten bis hin zu Schränken aus Spanplatten oder massiven Dachkonstruktionen. Dabei entstehen bei der Entsorgung spezifische Anforderungen, da jede Altholzkategorie unterschiedliche Belastungen aufweisen kann. Die Altholzverordnung teilt die Entsorgung von Altholz in vier Kategorien ein, die je nach Behandlungsart und Schadstoffbelastung zugeordnet werden:
Die Altholzverordnung teilt die Entsorgung von Altholz in vier Kategorien ein:
Altholz AI: Dies umfasst unbehandeltes und naturbelassenes Holz.
Altholz AII: Hierunter fallen Holzarten, die verleimt, beschichtet oder lackiert sind.
Altholz AIII: Diese Kategorie bezieht sich auf Holz, das halogenorganisch beschichtet ist.
Altholz AIV: Hierunter fällt witterungsbeständiges und imprägniertes Holz, das typischerweise im Außenbereich verwendet wird.
Das darf rein
Paletten
unbehandelte Hölzer, wie z.B. Kanthölzer aus Vollholz, Paletten
Spanplatten unbeschichtet, beschichtet, lackiert
MDF-Platten unbeschichtet, beschichtet, lackiert
Möbelhölzer
Paket (kein Laminat)
Türzargen und Blätter
Altholz (nicht imprägniert)
Das darf nicht rein
Hölzer mit Witterungsseite, wie Haustüren, Fenster, Rollläden