Die Generalinspektion an Ihrem Ölabscheider muss regelmäßig durchgeführt werden. Die Durchführung der Generalinspektion und die dazugehörende Dichtheitsprüfung sind in der DIN EN 858 Teil 1& 2 in Verbindung mit der DIN 1999 Teil 100 festgelegt. Die Dichtheitsprüfung der Rohrleitungen im Einzugsgebiet der Anlage erfolgt auf Grundlage der DIN 1986 Teil 30 und DIN 1610. Damit wird die korrekte Funktion der Anlage sichergestellt. Eine Generalinspektion beinhaltet die Überprüfung aller Komponenten des Ölabscheiders, wie Trennvorrichtungen, Ablaufsysteme und Überlaufschutz. Es ist wichtig, sicherzustellen, dass alle Teile intakt sind und ordnungsgemäß arbeiten, um das Risiko von Leckagen und Umweltverschmutzung zu minimieren. Im Rahmen der Ölabscheider-Inspektion führen wir eine fachgerechte Reinigung, Prüfung und Wartung aus. Anfallende ölhaltige Abfälle und Reinigungswasser wird fachgerecht durch uns entsorgt.
Die Leistungen und der Ablauf sind wie folgt zu nennen:
- Abstimmung mit dem Anlagenbetreiber
- Prüfung des Betriebstagebuches, Genehmigung, Inbetriebnahme und technische Daten
- Prüfung des Entwässerungsplanes, Durchsicht vorhandener Prüfung
- Entleerung und intensive Reinigung, Entsorgung Abscheiderinhalte
- Absperren der Anlage und Zuläufe, Sichtprüfung mit Fotodokumentation
- Inspektion des Abscheiders und aller Komponenten, Zuläufe, Trichter sowie einer Hebeanlage (falls vorhanden)
- Funktionsprüfung und Befüllen der Anlage mit Wasser – optional werden Schlammfang, Benzinabscheider getrennt geprüft
- Entfernung der Absperrblasen und Wiederinbetriebnahme der Anlage
- Auswertung Ergebnisse und Erstellung des Prüfberichtes
Bedenken Sie bei dem Betrieb Ihrer Anlage:
Nur eine fachgerechte Leistung samt Prüfbericht, welcher die Generalinspektion detailliert dokumentiert und genaue Angaben zum Zustand, zur Klassifizierung und den Fristen zur Behebung von Mängeln enthält, gewährt die notwendige rechtliche Sicherheit! Wir empfehlen, alle Anlagenteile monatlich zu kontrollieren.